Schutz vor sexualisierter Gewalt

Download Rahmenschutzkonzept und Anlagen (Stand: April 2021) am Seitenende

 

Kindesschutz in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit Oberhausen

 

„Kinder haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form sexueller Gewalt.“ So steht es in Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention.
(www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf )

Die Evangelische Kirche in Oberhausen hat sich entschlossen, dieses Recht der Kinder auszudehnen auf alle Schutzbefohlenen, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden, Besucher:innen, Teilnehmer:innen und Klient:innen der unterschiedlichen Angebote. (siehe auch Pkt. 1.3 des Rahmenschutzkonzeptes)

Jede Form von sexueller Gewalt zu verhindern ist Aufgabe eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft.
Oft stehen aber Fragen im Raum, wie z.B.

– Sexuelle Gewalt- was ist das eigentlich genau?
– Woran erkenne ich sexuelle Gewalt?
– Was kann ich tun in so einem Fall?
– An wen kann ich mich wenden?

 

Im Kirchenkreis Oberhausen gibt es spezielle Ansprechpersonen für den Bereich Kindesschutz.

Bei allen Fragen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und/oder Fragen zur weiteren Vorgehensweise stehen Ihnen und euch diese zur Verfügung.

 

Vertrauenspersonen des Kirchenkreises Oberhausen
Frau Sylke Kruse                                      01573 / 6614131
Herr Johannes Rother                             0151 / 29604059
(sollten beide Vertrauenspersonen nicht erreichbar sein, bitte 0208 / 85008-21 oder 0208 / 85008-517 anwählen)

 

In dringenden Notfällen kann die Rufbereitschaft des Jugendamtes
– Polizei Oberhausen
   – Opferschutz                                             0208 / 826 4511
   – Telefon der Einsatzleistelle                  0208 / 826 4051 (außerhalb der Bürodienstzeit)
   – Notruf 110 (bei sofortigem Handlungsbedarf)

– und über die Feuerwehr Oberhausen 0208 / 858 51
erreicht werden.

 

Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Oberhausen mit Stand vom August 2023 können Sie hier einsehen:

Schutzkonzept des Kirchenkreis Oberhausen (Als PDF-Datei)

 

 

 


Rahmenschutzkonzept gegen Sexualisierte Gewalt

 

Zurzeit wird ein Rahmenschutzkonzeptes für den Kirchenkreis Oberhausen, seine Einrichtungen und für alle Gemeinden erarbeitet.
Die wesentlichen Ziele dieses Konzeptes sind:

  • Entwicklung einer gemeinsamen Haltung der Achtsamkeit in den Gemeinden und Kirchenkreisen
  • Schutzbefohlene haben bei uns einen sicheren Ort
  • Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei ein gutes Gefühl
  • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende kennen und „leben“ das Schutzkonzept
  • Jugendleiter*innen und Verantwortliche sind sensibilisiert und in den für sie relevanten Schritten der Intervention im Krisenfall geschult
  • Presbyterien und Kreissynodalvorstand tragen das Konzept aktiv mit.

Insgesamt soll das Rahmenschutzkonzept zwei Dinge bewirken.
Zum einen sollen potentielle Täter*innen erfahren, dass in den Gemeinden und den Diensten/Einrichtungen der Kirchenkreise hin- und nicht weggeschaut wird.
Zum anderen sollen sich Schutzbefohlene klar und sicher darüber sein, dass sie hier Ansprechpartner*innen finden.

Die Entwicklung des Rahmenschutzkonzeptes wird durch das Jugendreferat koordiniert. An der Erarbeitung sind alle Gemeinden und Einrichtungen beteiligt.
Für Fragen und/oder weitere Informationen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Jugendreferates gerne zur Verfügung:
0208 / 8500 849 oder  johannes.rother@kirche-oberhausen.com

 

 

 

Downloads

Rahmenschutzkonzept

Anhang zu Punkt 2 – Leitfragen zur Erstellung einer Potential- und Risikoanalyse

Anhang zu Punkt 4 – Selbstverpflichtungserklärung/Verhaltenskodex

Anhang zu Punkt 5 – Inhalte eines Sexualpädagogischen Konzepts und – In 5 Schritten zum Sexualpädagogischen Konzept

Anhang zu Punkt 6.2 – Schulungsangebote

Anhang zu Punkt 7.1 – Erweitertes Führungszeugnis / Prüfschema

Anhang zu Punkt 7.2 – Bescheinigung zur Beantragung eines Erweiterten Führungszeugnis

Anhang zu Punkt 7.3 Dokumentation Nr.1 der Einsichtsnahme

Anhang zu Punkt 7.4 – Dokumentation Nr.2 der Einsichtsnahme

Anhang zu Punkt 8 – Fragebogen und Anregungen zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen

Anhang zu Punkt 9 – Präventionsgrundsätze

Anhang zu Punkt 10.1 – Aushang Ansprechpersonen

Anhang zu Punkt 10.2 – Formulare zur Beschwerdeerfassung

1. die Beschwerdedokumentation „Meldung“ – Teil 1

2. die Beschwerdedokumentation „Weiteres Vorgehen“ – Teil 2

3. die Falldokumentation zur Weiterleitung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt“

 

Anhang zu Punkt 10.4 – Leitfaden zur Öffentlichkeitskommunikation im Fall des Falles

Anhang zu Punkt 14 – Zu berücksichtigende Veränderungen bei Einführung des Schutzkonzeptes