Bescheinigungen und Beglaubigungen

Was tun bei…

Sie benötigen eine Patenbescheinigung, Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung oder eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Sie möchten vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vollziehen? Wir helfen gerne weiter.

 

Sie benötigen eine

  • Patenbescheinigung
    Voraussetzung für das Patenamt ist die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diese weist man durch eine Patenbescheinigung nach.
  • Taufbescheinigung
  • Konfirmationsbescheinigung
  • Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
  • Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen

Oben stehende Bescheinigungen erhalten Sie im Gemeindeamt Ihrer jeweiligen Wohnortkirchengemeinde. Sollten Sie nicht wissen, zu welcher Kirchengemeinde Sie gehören, dann besuchen Sie bitte folgende Seite (Zur Straßenliste) und geben ihre Straße in die Suchmaske ein.

Bitte beachten Sie: Dass die jeweiligen Evangelischen Kirchengemeinden nur Bescheinigungen über Taufen und Konfirmationen ausstellen, die in den Gemeinden des Evange­lischen Kirchenkreises Oberhausen vollzogen wurden, bzw. über Kirchenmit­gliedschaften, die in den entsprechenden Gemeinden bestehen.

 

Dimissioriale
Sie möchten auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen?
Dann benötigen Sie ein Dimissoriale. Diese Bescheinigung bekommen Sie auch im Gemeindeamt Ihrer Wohnortkirchengemeinde. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Webseite unter „Gemeinden“.

 

Eine Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen beantragen

Es ist möglich, auch wenn Sie in eine andere Gemeinde gezogen sind, die vorherige Gemeindezugehörigkeit zu behalten. Bitte teilen Sie Ihren Wunsch dem Presbyterium der Kirchengemeinde, in der Sie die Mitgliedschaft fortsetzen oder neu erwerben wollen, in einer kurzen, formlosen Erklärung schriftlich mit. Ein Nachweis der Bindung und der Möglichkeit zur Teilnahme am Leben dieser Kirchengemeinde ist nicht mehr erforderlich. Das Presbyterium kann die beantragte Mitgliedschaft allerdings nach wie vor aus wichtigen Gründen ablehnen. Gegen die Entscheidung ist der Einspruch beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Oberhausen, Marktstraße 154, 46045 Oberhausen möglich. Der Kreissynodalvorstand entscheidet endgültig.

 

Kircheneintritt

Sie denken daran, wieder in die Evangelische. Kirche einzutreten?

Der Eintritt/Wiedereintritt kann bei jeder Pfarrerin und jedem Pfarrer (Siehe Straßenliste) beantragt werden. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit einem Gemeindebüro auf.