Kreissynode

Die Kreissynode ist das oberste Gremium des Kirchenkreises und vergleichbar mit einem Parlament auf politischer Ebene. Die Kreissynode setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Presbyterien – die die Leitungsorgane der Kirchengemeinden sind – sowie aus Mitgliedern unterschiedlicher Arbeitsbereiche und Gruppierungen zusammen. Des Weiteren gehören ihr als berufene Mitglieder die im Kirchenkreis tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer an.

Unter der Leitung des Superintendenten tagt die Kreissynode in der Regel zweimal jährlich. Sie behandelt wichtige Fragen und Themen des kirchlichen Lebens, berät mit Hilfe von Fachausschüssen die verschiedenen Handlungsfelder in Kirche und Diakonie, fasst darüber Beschlüsse und beschließt die Haushaltspläne.

In den Zeiten, in denen die Kreissynode nicht tagt, regelt der Kreissynodalvorstand die kirchlichen Angelegenheiten; dazu bedient er sich der Unterstützung des Verwaltungsamtes.