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Kindesschutz in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit Oberhausen
„Kinder haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Form sexueller Gewalt.“ So steht es in Artikel 34 der UN-Kinderrechtskonvention.
(www.national-coalition.de/pdf/UN-Kinderrechtskonvention.pdf )
Die Evangelische Kirche in Oberhausen hat sich entschlossen, dieses Recht der Kinder auszudehnen auf alle Schutzbefohlenen, ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden, Besucher:innen, Teilnehmer:innen und Klient:innen der unterschiedlichen Angebote. (siehe auch Pkt. 1.3 des Rahmenschutzkonzeptes)
Jede Form von sexueller Gewalt zu verhindern, ist Aufgabe eines jeden Menschen in unserer Gesellschaft.
Oft stehen aber Fragen im Raum, wie z.B.
– Sexuelle Gewalt- was ist das eigentlich genau?
– Woran erkenne ich sexuelle Gewalt?
– Was kann ich tun in so einem Fall?
– An wen kann ich mich wenden?
Im Kirchenkreis Oberhausen gibt es spezielle Ansprechpersonen für den Bereich Kindesschutz.
Bei allen Fragen zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmung und/oder Fragen zur weiteren Vorgehensweise stehen Ihnen und euch diese zur Verfügung.
Vertrauenspersonen des Kirchenkreises Oberhausen
Frau Sylke Kruse 01573 / 6614131
Herr Johannes Rother 0151 / 29604059
(sollten beide Vertrauenspersonen nicht erreichbar sein, bitte 0208 / 85008-21 oder 0208 / 85008-517 anwählen)
In dringenden Notfällen kann die Rufbereitschaft des Jugendamtes
– Polizei Oberhausen
– Opferschutz 0208 / 826 4511
– Telefon der Einsatzleistelle 0208 / 826 4051 (außerhalb der Bürodienstzeit)
– Notruf 110 (bei sofortigem Handlungsbedarf)
– und über die Feuerwehr Oberhausen 0208 / 858 51
erreicht werden.
Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Oberhausen können Sie hier einsehen:
Schutzkonzept des Kirchenkreis Oberhausen (Als PDF-Datei)
Rahmenschutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt
Zurzeit wird ein Rahmenschutzkonzept für den Kirchenkreis Oberhausen, seine Einrichtungen und für alle Gemeinden erarbeitet.
Die wesentlichen Ziele dieses Konzeptes sind:
- Entwicklung einer gemeinsamen Haltung der Achtsamkeit in den Gemeinden und Kirchenkreisen
- Schutzbefohlene haben bei uns einen sicheren Ort
- Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei ein gutes Gefühl
- Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende kennen und „leben“ das Schutzkonzept
- Jugendleiter*innen und Verantwortliche sind sensibilisiert und in den für sie relevanten Schritten der Intervention im Krisenfall geschult
- Presbyterien und Kreissynodalvorstand tragen das Konzept aktiv mit.
Insgesamt soll das Rahmenschutzkonzept zwei Dinge bewirken.
Zum einen sollen potenzielle Täter*innen erfahren, dass in den Gemeinden und den Diensten/Einrichtungen der Kirchenkreise hin- und nicht weggeschaut wird.
Zum anderen sollen sich Schutzbefohlene klar und sicher darüber sein, dass sie hier Ansprechpartner*innen finden.
Die Entwicklung des Rahmenschutzkonzeptes wird durch das Jugendreferat koordiniert. An der Erarbeitung sind alle Gemeinden und Einrichtungen beteiligt.
Für Fragen und/oder weitere Informationen steht Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Jugendreferates gerne zur Verfügung:
0208 / 8500-849 oder johannes.rother@kirche-oberhausen.com