Nächste Schritte: offene Kirchen und Gottesdienste ab Pfingsten

Kirchenkreis An der Ruhr

Erlöserkirche

Die evangelischen Gemeinden im Kirchenkreis An der Ruhr bereiten nach den Lockerungen der Coronaschutz-Vorgaben die Wiederöffnung ihrer Kirchen vor. „In Mülheim wollen wir dazu schrittweise vorgehen“, erklärt Superintendent Gerald Hillebrand. Der Superintendent hat in einem Schreiben an die Kirchengemeinden empfohlen, zunächst wieder die „offene Kirche“ anzubieten, das sind bestimmte Zeiten, zu denen Gläubige individuell die Gotteshäuser aufsuchen können, um dort zu beten, eine Kerze anzuzünden und eventuell dargebotene Musik zu hören (Orte und Zeiten der „offenen Kirche“ ab Freitag auf www.kirche-muelheim.de). „Präsenzgottesdienste in bekannter Form fassen wir zu Pfingsten wieder ins Auge“, so Superintendent Hillebrand. „Uns schmerzt es sehr, so lange auf die vertraute Gottesdienstfeier zu verzichten. Gerade jetzt möchten wir natürlich trösten und Gemeinschaft anbieten. Aber Gesundheit geht immer vor Schnelligkeit.“ Auch wenn bald wieder Präsenzgottesdienste stattfänden, solle sich niemand deswegen verpflichtet fühlen, in die Kirche zu kommen. „Bitte nutzen Sie weiter auch die entwickelten kreativen Formen vom „Segen to go“ bis zu Onlinegottesdiensten und Telefonandachten . Auch so bietet sich die die Chance, weiter am geistlichen Leben der Gemeinden teilzuhaben“, so Superintendent Hillebrand.

 

Über die konkreten Öffnungszeiten und Gottesdienstangebote einer evangelischen Kirchengemeinde entscheidet das jeweilige Presbyterium, das gewählte Leitungsgremium der Gemeinde vor Ort. Die Evangelischen Kirchengemeinden in Mülheim haben über den Kirchenkreis An der Ruhr Hygiene-Leitlinien für Gottesdienste und Kirchenöffnungen bekommen, die sich an den Richtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) orientieren und die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Für Kirchen- und Gottesdienstbesucher bedeutet dies: Jeder und jede ist gebeten, mindestens beim Betreten und Verlassen der Kirche eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und jederzeit die bekannten Mindestabstände zu anderen Personen einzuhalten. Auf Gemeindegesang im Gottesdienst soll verzichtet werden. Außerdem sollen Teilnehmendenlisten erstellt werden, damit mögliche Infektionsketten nachvollziehbar sind. Die Gemeinden vor Ort werden darauf achten, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Außerdem stellen sie am Eingang eine Händewaschgelegenheit und / oder Desinfektionsmittel bereit. Auch Taufgottesdienste oder Trauungen sind prinzipiell wieder möglich, unterliegen aber den gleichen Maßgaben wie Sonntagsgottesdienste.

 

Superintendent Hillebrand bittet die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher die Gemeinden bei der Umsetzung der Vorgaben zu unterstützen: „Aus den erforderlichen Mindestabständen resultiert eine je nach Kirche unterschiedliche Höchstzahl von Besucherinnen und Besuchern. Die Gemeinden sind gebeten, den Zugang entsprechend zu beschränken. Dafür bitten wir im Verständnis. Bitte helfen Sie ihrer Gemeinde vor Ort durch rücksichtsvolles Verhalten, die erforderlichen Hygienemaßnahmen umzusetzen.“

 

  • 4.5.2020
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