Ev. Kirche in Oberhausen und Mülheim beschließt Verwaltungsfusion

Die zeitgleich am 11. August in Alstaden tagenden Kreissynoden billigten die Gründung des neuen Verwaltungsverbandes an Emscher und Ruhr zum 1. Januar 2024.

Mit großer Mehrheit verabschiedeten die Synodalen nach einer gemeinsamen Einführung und separaten Beratung in der Emmaus-Kirchengemeinde das vorgestellte Verwaltungskonzept. Ziel des Verbandes ist die langfristige Qualitätssicherung in der kirchlichen Verwaltungsarbeit durch effizientere Abläufe und eine breitere personelle Aufstellung.

„Die Fusion der Verwaltungen ist ein historischer Schritt für beide Kirchenkreise“, betont der Oberhausener Superintendent Joachim Deterding. „Ich freue mich, dass die Synodalen dem gemeinsamen Weg so eindeutig ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Das Ergebnis ist Ausdruck des partnerschaftlichen Austausches in den vergangenen Monaten und stellt die Weichen für eine fruchtbare zukünftige Zusammenarbeit.“

Präsentiert wurde das neue Verwaltungsmodell von Dr. Jenny Sundmacher und Dr. Torsten Sundmacher, die im Namen der Beratungsgesellschaft Sustain Consult die Kirchenkreise im Fusionsprozess begleitet haben. Nach dem Gründungsbeschluss stand die Satzung des Verbandes auf der Tagesordnung. Den Vorstandsvorsitz sollen im Wechsel die Superintendenten der beiden Kirchenkreise übernehmen. Gewählt wird der Vorstand durch eine Verbandsvertretung, in die beide Kreissynoden jeweils drei Mitglieder entsenden. Die Geschäftsführung fungiert im laufenden Dienstbetrieb zugleich als Verwaltungsleitung.

Seinen Sitz hat der Verband in Oberhausen, die Verwaltungsstandorte in Oberhausen und Mülheim bleiben bestehen. Insgesamt werden dort nach aktuellem Stand 83 Mitarbeitende auf 64 Stellen beschäftigt sein. Ein Stellenabbau ist mit der Fusion nicht verbunden, alle Arbeitsverträge werden im Rahmen des Betriebsüberganges übernommen. Als Dienstleisterin ist die ortsübergreifende Verwaltung künftig für sechs Oberhausener und sechs Mülheimer Gemeinden mit zusammen rund 89.000 Kirchenmitgliedern zuständig. Ein finanzieller Mehraufwand entsteht für die Kirchenkreise durch den festgelegten Kostenverteilschlüssel nicht, die Verwaltungsleistungen werden verursachungsgerecht den beteiligten Gemeinden zugeordnet.

Ann-Kathrin Bormann, stellvertretende Vorsitzende der Mitarbeitervertretung im Kirchenkreis Oberhausen, begrüßt die Verbandsgründung: „Verwaltungskapazitäten zu bündeln, ist ein sinnvoller Schritt, um angesichts sinkender Gemeindegliederzahlen zukunftsfähig zu bleiben. Dass es uns dabei gelungen ist, Arbeitsplätze zu erhalten und gleichzeitig die Qualität unserer Dienstleistungen nachhaltig zu sichern, ist eine gute Nachricht für die Mitarbeitenden und Kirchenmitglieder vor Ort.“

Die Zusammenführung der Fachabteilungen, darunter Buchhaltung und Personalverwaltung, soll zum 1. Juli 2024 abgeschlossen sein. Dank der dickeren Personaldecke lassen sich krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle dann flexibler auffangen, die Betreuung der Gläubigen in der Region ist somit im gewohnten Umfang durchgehend gewährleistet. Für Auskunftsuchende wird sich im Kontakt mit der Verwaltung an den wichtigsten Schnittstellen nichts ändern, da die internen Neuerungen nur Haupt- und Ehrenamtliche betreffen.

 

Stichwort: Synode
Die Kreissynode ist das oberste Gremium des Kirchenkreises und vergleichbar mit einem Parlament auf politischer Ebene. Sie setzt sich einerseits aus den im Kirchenkreis tätigen Pfarrpersonen zusammen. Ferner gehören ihr Vertreter*innen der Presbyterien (Leitungsorgane der Kirchengemeinden) sowie Mitglieder unterschiedlicher Fachbereiche an. Unter der Leitung des Superintendenten tagt die Kreissynode in der Regel zweimal jährlich. Sie berät unter anderem über die Handlungsfelder von Kirche und Diakonie, erarbeitet Stellungnahmen und beschließt den kreiskirchlichen Haushalt.

 

Oberhausener Verwaltungsleiter Stefan Ebert

 

 

gemeinsame Informationsrunde vor den Synodenbeschlüssen

  • 12.8.2023
  • Red
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